Entrümpelungen Paul Keller
Spieserstr. 45
66538 Neunkirchen
Telefon: 06821/864542
Mobil: 0172/909 30 45
Kostenlose Servicenummer: 0800/666 222 3
E-Mail: aab-entruempelung(at)web.de
Inh. Paul Keller
Steuernummer: 030/238/01417
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Entrümpelungen Paul Keller
I.Allgemeines
Die Leistungen und Angebote Entrümpelungen Paul Keller erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Entrümpelungen Paul Keller.
III. Preise
Die Preise bemessen sich nach einer Kubikmeterpauschale ( Kubikmeter/Euro).Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Termin- und Leistungszeit
Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die Entrümpelungen Paul Keller das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. - führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen Entrümpelungen Paul Keller, die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung Oder wird Entrümpelungen Paul Keller von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Entrümpelungen Paul Keller nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
Kommt Entrümpelungen Paul Keller in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet.
VI. Gewährleistung
Entrümpelungen Paul Keller gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung.Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Entrümpelungen Paul Keller diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.Die Entrümpelungen Paul Keller ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartener gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Entrümpelungen Paul Keller die Beseitigung der Bean-standungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Zahlungsbedingungen
Entrümpelungen Paul Keller gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Entrümpelungen Paul Keller verlangt von privaten Kunden eine vor Ort Begleichung der erbrachten Leistungen in bar oder Scheck. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Entrümpelungen Paul Keller über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
VIII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungs-verletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Entrümpelungen Paul Keller als auch gegen deren Erfüllungs-bzw. Ver-richtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neunkirchen/Saar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.